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Bürgerbegehren

für den Erhalt des Dorfgemeinschaftshauses

  • 21.04.2021 - Die Interessengemeinschaft DGH zeigt der Gemeinde Sande Ihr Bürgerbegehren an. Ein Rechtsanwalt half bei der Ausarbeitung.

  • 06.05.21 - Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.

  • 11.05.2021 - Die Interessengemeinschaft erhält den Bescheid über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

  • 03.06.2021 - Der Bescheid vom 11.05.2021 wird wieder aufgehoben, weil die Gemeinde sich versehen hatte (in der Rechtsbehelfsbelehrung fehlte das Wort Klage). Der Rechtsanwalt der IG DGH hat glücklicher Weise erreicht, dass die zwischen dem 11.05. bis 03.06.2021 gesammelten Unterschriften dadurch nicht verloren gehen. Die Gemeinde Sande hat eine entsprechende Zusicherung abgegeben.

Bürgerbegehren: Text

Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, werden rund 750 Unterschriften
von Walberechtigten in Sande benötigt.

Die 750 Unterschriften hat die Intetssengemeinschaft DGH längst gesammelt. Jetzt sammelt sie weiter Unterschriften, um deutlich zu machen, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern das DGH ist.


Die gesammelten Unterschriften sollen Ende August / Anfang September 2021 bei der Gemeinde Sande eingereicht werden.

Bürgerbegehren: Text
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